Deutsche Justiz leitet über 140 Strafverfahren wegen pro-russischer Demonstrationen ein
Nur einige deutsche Altparteienpolitiker und die ihnen hörige deutsche Justiz fühlen sich dazu berufen, mehr wissen zu wollen. Sie definieren die Verwendung des »Z« als strafrechtlich relevanten Tatbestand. Weil bei zahlreichen pro-russischen Veranstaltungen in den vergangenen Tagen auch das besagte »Z« Verwendung fand, haben die Justizbehörden in mehreren Bundesländern über 140 Strafverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet.
Konkrete Vorwürfe können die Sprecher der Justizbehörden nicht erheben. Sie versteifen sich in Allgemeinsätze, die mit vielen »wenn«, »falls« und »sollte« bestückt sind. Die Betroffenen hingegen nehmen für sich das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantierte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch.
Das aber könnte im Deutschland der Gegenwart zu kurz gesprungen sein. Denn nicht erst seit gestern hat sich hierzulande herausgestellt, dass dieses Grundrecht nur denen zugestanden wird, die sich bedingungs- und kritiklos der von denen »da oben« vorgegebenen Linie unterworfen und angeschlossen haben.
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