30.5.19

03005

Klimaaktivist!? Ex-Gouverneur und Schauspieler Arnold Schwarzenegger



Arnold Schwarzenegger fährt einen AM General “Terminator” Hummer

Falls Sie es nicht wussten, der Hummer wurde erstmals 1992 als zivile Version des M988 Humvee auf den Markt gebracht. Diese zivilen Versionen trugen die gleiche Struktur sowie zahlreiche der gleichen mechanischen Komponenten, erhielten aber einige Verbesserungen. Das Unternehmen fügte Klimaanlagen, Schallschutz-Stereoanlagen, Holzverkleidungen, verbesserte Polsterungen und sogar Komfortpakete hinzu.
Aber Schwarzenegger fährt nicht nur eine abgespecktes Militärfahrzeug, er hat eine größere Sammlung an Sportwagen und andere Geländewagen.





….und noch Schwarzeneggers Autosammlung als Video…..




Soviel zu TERMINATOR....!! 




Zitat:

„Eure Zeit ist bald abgelaufen“, rief Schwarzenegger denen zu, die aus seiner Sicht nur den Status quo bewahren wollten. „Ihr könnt den Fortschritt bremsen. Aber wir Träumer und Macher weltweit werden Euch beweisen, dass ihr falsch liegt.“ Schwarzenegger selbst sei früher als verrückt bezeichnet worden, weil er unmögliche Ziele gehabt habe: Bodybuilding-Champion, Filmstar, Politiker. Nun würden Millionen mit Greta "Action" von den Erwachsenen verlangen, die Versprechungen machen würden, die sie nicht hielten.


Tja, passt alles in diese linksversiffte Welt...!!





29.5.19

02905

US-Behörden wollen Telekommunikation in Europa abhören


Über ein Durchführungsabkommen will die US-Regierung die Echtzeitüberwachung von Servern in der Europäischen Union erreichen.


Ganz legal könnte das FBI bald sensible Kommunikationsdaten von europäischen Internetdienstleistern herausverlangen, möglicherweise auch in Echtzeit. Damit will die Europäische Union die Trump-Administration gewogen machen, im Gegenzug „elektronische Beweismittel“ direkt bei Facebook & Co. abfragen zu dürfen.

Die EU-Kommission will ein Abkommen mit der US-Regierung verhandeln, das Internetanbieter mit Sitz in der Europäischen Union zu mehr Kooperation mit US-Behörden zwingt. Die Firmen müssten Polizeien und Geheimdiensten aus den USA Zugang zur Kommunikation ihrer NutzerInnen gewähren. Auch europäische Strafverfolger könnten dann direkt bei Facebook, Apple und anderen Internetriesen eine Anordnung zur Herausgabe stellen. Der bislang übliche Rechtsweg über die Justizbehörden soll entfallen.
Die Pläne sind Teil der „E-Evidence“-Verordnung, mit der die EU die Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ erleichtern will. Dies umfasst einem kürzlich veröffentlichten Entwurf zufolge NutzerInnendaten (Name, Geburtsdatum, Postanschrift, Telefonnummer), Zugangsdaten (Datum und Uhrzeit der Nutzung, IP-Adresse), Transaktionsdaten (Sende- und Empfangsdaten, Standort des Geräts, verwendetes Protokoll) sowie Inhaltsdaten.

Durchführungsabkommen mit der US-Regierung


Die geplante EU-Verordnung ist auf Firmen mit Sitz in der Europäischen Union beschränkt. Weil die meisten der begehrten Daten aber in den USA lagern, plant die EU-Kommission ein Durchführungsabkommen mit der US-Regierung. Möglich wäre dies im Rahmen des „CLOUD Act“, den die US-Regierung im vergangenen Jahr erlassen hat. Er verpflichtet die in den USA niedergelassenen Firmen zur Offenlegung von Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten, wenn dies zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr notwendig scheint.
Der „CLOUD Act“ erlaubt es Drittstaaten, ebenfalls Herausgabeanordnungen bei US-Firmen zu stellen. Ein hierzu notwendiges Abkommen muss auf Gegenseitigkeit beruhen und der US-Regierung damit Zugriff auf Firmen in den Partnerländern erlauben. Die Trump-Administration verlangt hierfür jedoch das Zugeständnis, auch in Echtzeit Inhaltsdaten abhören zu können. Firmen mit Sitz in der EU müssten diese dann unmittelbar an US-Behörden ausleiten.

Keine Möglichkeit der Zurückweisung


Die EU-Kommission hat im März ein Verhandlungsmandat mit den USA vorgestellt, auf das sich der Rat jetzt mit wenigen Änderungen geeinigt hat. Es soll auf dem Treffen der EU-Innenminister am 7. Juni in Luxemburg verabschiedet werden. Im derzeitigen Entwurf sind die Echtzeitüberwachungsmaßnahmen nicht erwähnt – nämlich, um zunächst abzuwarten, welche Forderungen die US-Regierung hierzu aufstellt.
Enthalten ist hingegen die europäische Forderung, dass die US-Behörden jene EU-Staaten, auf deren Hoheitsgebiet eine Echtzeitüberwachung auf Basis des „CLOUD Act“ stattfindet, wenigstens darüber informieren. Auch die Bundesregierung hatte dies gefordert. Eine solche Regelung würde aber nicht garantieren, dass ein EU-Mitgliedstaat der Abhörmaßnahme von US-Behörden auch widersprechen kann.

Sondersitzungen zum EU-US-Abkommen


Für die Kooperation mit den USA ist es außerdem von Bedeutung, ob die aus der EU übermittelten Inhaltsdaten für die Verhängung der Todesstrafe oder einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe genutzt werden sollen, ohne dass die Verurteilten eine vorzeitige Entlassung beantragen können. Nach EU-Recht wäre dies ausgeschlossen. Im Entwurf für das Verhandlungsmandat der Kommission fehlt jedoch eine solche Vorschrift.
Schließlich dürften die US-Behörden die erlangten Inhaltsdaten unter bestimmten Umständen auch an andere Staaten weitergeben. Auch deshalb fordern die EU-Innenminister eine enge Beteiligung an den Verhandlungen zum geplanten EU-US-Abkommen. Die Kommission soll der zuständigen Ratsarbeitsgruppe „Zusammenarbeit in Strafsachen“ regelmäßig Bericht erstatten und bei Bedarf auch Sondersitzungen einberufen.

Doppelung mit Europarat


Auch auf Ebene des Europarates, dem unter anderem die Türkei und Russland angehören, wird die Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ neu geregelt. Hierzu wird das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität (die sogenannte Budapest-Konvention) mit einem Anhang erweitert. Bis Dezember 2019 will eine Arbeitsgruppe einen Entwurf für das Zusatzprotokoll vorlegen.
Im Gegensatz zur Europäischen Union haben auch Länder wie Russland, die Türkei, Australien, Kanada, die USA und Japan die Budapest-Konvention unterzeichnet. Zwar ist die EU nicht Mitglied des Europarates und hat deshalb auch die Budapest-Konvention nicht unterzeichnet. Wie bei dem „CLOUD Act“ soll die EU-Kommission trotzdem auch mit dem Europarat stellvertretend für alle Mitgliedstaaten um das Zusatzprotokoll verhandeln. Ein entsprechendes Mandat will der Rat der Innenminister ebenfalls am 7. Juni beschließen.

EU-Kommission will „Trennungsklausel“


Noch bleibt unklar, wie sich die „E-Evidence“-Verordnung von der Budapest-Konvention unterscheiden soll. Die Behörden der EU-Mitgliedstaaten könnten künftig mitunter wählen, ob sie lieber eine Herausgabeanordnung über die Europarat-Regelung oder die der Europäische Union erlassen.
Deshalb soll die Budapest-Konvention nach dem Willen der Kommission eine „Trennungsklausel“ enthalten. Sie würde die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, im Falle innereuropäischer Ermittlungen immer die „E-Evidence“-Verordnung für „elektronische Beweismittel“ zu nutzen.

Quelle

21.5.19

02105

Journalisten zu Juncker: „Haben Sie ein Alkoholproblem?“


EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wurde von Journalisten gefragt, ob er ein Alkoholproblem habe. Auf diese Frage reagierte er wütend.




Wie die „Daily Mail“ berichtet, wurde EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Montag von Journalisten gefragt, ob er ein Alkoholproblem habe. Daraufhin sei der 64-jährige Luxemburger wütend und ausfällig geworden. Er habe die Journalisten als „dumm“ bezeichnet, zumal er schon mehrfach diverse Erkrankungen als Grund für seine Verhaltensweisen angab.
„Ich habe es oft gesagt, dass ich kein Problem mit Alkohol habe“, so Juncker laut der britischen Zeitung, „Dumme Journalisten stellen immer die gleiche Frage, obwohl diese Frage bereits beantwortet wurde.“ Doch manche Menschen fragen sich, ob der Kommissionspräsident vielleicht Probleme ohne Alkohol hat.
Denn mit seinem Verhalten gegenüber anderen Politikern, denen er „liebevolle Ohrfeigen“ verteilt, durch die Haare wuschelt oder sie einfach küsst, stößt er immer wieder auf Unverständnis. Auch sein immer wieder schwankender Gang, der Umstand dass er immer wieder gestützt werden muss oder stolpert, lässt Raum für Spekulationen. Er hält die Vorwürfe des übermäßigen Alkoholkonsums für ein „böswilliges Gerücht“.
Doch anstatt ein medizinisches Gutachten vorzuweisen, was eine Person in seiner hohen politischen Funktion tun sollte, übt er sich lieber in Beschimpfungen und Unterstellungen. Es wäre ein Leichtes für ihn, die Vorwürfe zu entkräften, doch stattdessen beißt er zurück. Da fragt man sich: ist an den Gerüchten doch etwas dran? 


Video:


17.5.19

01705

Uploadfilter: Europol und BKA schaffen Tatsachen

Die EU-Verordnung zur Entfernung „terroristischer Online-Inhalte“ soll eigentlich erst im Herbst beschlossen werden. Doch mit sechs Millionen Euro finanziert die EU-Kommission bereits deren technische Umsetzung.



Mit Entfernungsanordnungen wollen Strafverfolgungsbehörden Videos, Bilder, Textdateien oder ganze Webseiten aus dem Internet löschen. Noch sperrt sich das Parlament gegen „automatisierte Werkzeuge“ AKA Uploadfilter.

Vergangenen Herbst hat die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Verordnung zur „Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte“ vorgelegt. Das Regelwerk sollte eigentlich im Eilverfahren noch vor der EU-Wahl nächste Woche abgestimmt werden. Doch die Zeit reichte nicht mehr für die abschließenden Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission. Sie sollen nun im Herbst stattfinden, nachdem das neue Parlament seine Arbeit aufgenommen hat.

Mit der Verordnung würden Dienstleister im Internet nach Willen von Kommission und Rat gezwungen, „terroristische“ Dateien schnellstmöglich zu entfernen. Hierzu sollen die Strafverfolgungsbehörden Anordnungen erlassen, denen innerhalb einer Stunde entsprochen werden muss. Betroffen sind Videos, Bilder, Textdateien oder ganze Webseiten. Die Firmen sollen außerdem „proaktive Maßnahmen“ setzen, um das erneute Hochladen bereits entfernter Dateien zu verhindern oder solche Inhalte schon im Vorfeld selbst zu erkennen. Bei diesen „automatisierten Werkzeugen“ handelt es sich um Uploadfilter.

Parlament gegen Filterpflicht

Der Rat der EU-Staaten hatte Anfang Dezember den Vorschlag der EU-Kommissionweitgehend unterstützt und entsprechend seine Verhandlungsposition festgelegt. Erst in seiner letzten Sitzungswoche Mitte April legte das Parlament in erster Lesung seinen Standpunkt fest. Die Abgeordneten sprachen sich zwar für kurze Löschfristen aus, allerdings sollten die Firmen nicht zur Installation von Uploadfiltern gezwungen werden.

Die Entfernungsanordnungen dürften laut dem EU-Parlament auch nicht grenzüberschreitend ausgesprochen werden. Im Klartext bedeutet das, dass eine deutsche Behörde zwar einheimische Internetanbieter zur Entfernung von Inhalten zwingen kann, jedoch nicht in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Hierzu sollen nach dem Willen der Abgeordneten die dort zuständigen polizeilichen Strafverfolgungsbehörden angeschrieben werden. Diese wären dann für die Überprüfung und Entfernung zuständig.

Sechs Millionen für technische Infrastruktur

Doch während die Maßnahmen noch debattiert werden, ist die EU-Polizeiagentur Europol längst dabei, die technische Infrastruktur für grenzüberschreitende Entfernungsanordnungen zu errichten. Unter dem Kürzel „PERCI“ entsteht in Den Haag ein Informationssystem für die Koordination von Ersuchen aus den Mitgliedstaaten, für das Europol im aktuellen Haushalt sechs Millionen Euro veranschlagt. An diese Plattform würden auch die Internetanbieter angeschlossen, nachdem sie eine solche Aufforderung erhalten haben.

Den Plänen zufolge sollen sämtliche Anordnungen, die im Rahmen der noch zu beschließenden Verordnung ausgesprochen werden, über „PERCI“ verwaltet werden. Die Plattform überprüft auch, ob und wann die Dateien entfernt wurden. Das System protokolliert dabei die Reaktionsgeschwindigkeit der Firmen. Kommen Firmen den Ersuchen nur mit Verzögerung nach, sollen sie zur Einleitung von weiteren Maßnahmen gezwungen werden. Damit würde eine weitere Forderung der geplanten Verordnung umgesetzt.

Kommission forscht an Suchmaschine

Schließlich soll „PERCI“ auch melden, wenn ein anderer Mitgliedstaat bereits eine Entfernungsanordnung für die selbe Datei erlassen hat oder auch wünscht, dass eine Webseite zur polizeilichen oder geheimdienstlichen Beobachtung online bleibt. Im Verordnungsvorschlag wird dies als „Deconfliction“ beschrieben.

In „PERCI“ werden nur Inhalte verwaltet, die den Behörden oder den Internetfirmen bekannt geworden sind. Um selbst entsprechende Dateien zu finden, finanziert die EU-Kommission Forschungen für eine Suchmaschine für kriminelle Internetinhalte. Deutsche TeilnehmerInnen sind das Cybercrime Research Institute in Köln und die Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern, die Deutsche Hochschule der Polizei ist beratend mit an Bord.

Meldestelle auch beim BKA

Insgesamt hat die „Meldestelle für Internetinhalte“ bei  Europol bereits in rund 100.000 Fällen Internetinhalte zur Entfernung gemeldet. Als Satelliten entstehen auch in jedem EU-Mitgliedstaat entsprechende Kontaktstellen für die Europol-Abteilung. Eine „nationale Meldestelle für Internetinhalte“ des Bundeskriminalamtes (BKA) hat seit Oktober vergangenen Jahres bereits 6.000 Meldungen über den Europol-Kanal verschickt.

Derzeit können die Internetfirmen noch frei entscheiden, wie sie den Meldungen nachkommen. Wie die geplanten Entfernungsanordnungen werden diese zentral bei Europol verwaltet. Das BKA nimmt an einem Pilotprojekt teil, in dem bei Europol eine Plattform zur Verwaltung der Meldungen getestet wird. Diese „Internet Referral Management Application“ (IRMa) wird nach einem Beschluss der Verordnung zur Entfernung „terroristischer Online-Inhalte“ vermutlich für (dann verpflichtende) Anordnungen genutzt.

Neues Parlament soll Vorbehalte aufgeben

Nach der EU-Wahl soll die Verordnung unter der ab Juli amtierenden finnischen EU-Ratspräsidentschaft möglichst rasch endgültig verabschiedet werden. Vermutlich im Herbst werden die Trilog-Verhandlungen zur Diskussion der Standpunkte von Rat und Parlament beginnen.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Zusammensetzung des Parlamentes deutlich nach rechts verschiebt. Davon profitieren die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Kommission, die darauf hoffen können, dass die neuen Abgeordneten die Vorbehalte des alten Parlamentes aufgeben und für die Verschärfungen der Verordnung stimmen.

von 





11.5.19

01105

Exodus – Wie es enden wird


Den Zustand unserer Welt oder besser gesagt unserer Wirklichkeit, kann man sich wahrlich nur noch schwer bis unmöglich schönreden.

Politische Korrektheit, Unterdrückung von Meinungsfreiheiten, politische Gefangene weltweit, hunderte Milliarden von Lebewesen, die Jahr für Jahr sinnlos und qualvoll sterben müssen, Kriege, geschürter Hass und während all diese Dinge stattfinden, erzählen uns Nachrichten wie schön, gerecht und bunt unsere Gesellschaft doch sei.

Die meisten Menschen, lassen sich von geistloser Unterhaltung ablenken, neben Ihrer täglichen Arbeit. Ich frage mich, was aus all diesen Menschen nur werden soll…

Video: