2.3.20

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5G-Moratorium im Kanton Genf


Im Kanton Genf tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die ein dreijähriges 5G-Moratorium vorsieht.




von Florian Bodoky

Der Grosse Rat des Kantons Genf hat ein dreijähriges Moratorium für Mobilfunkstandards beschlossen. Konkret betrifft dies 4G+ und 5G. 

Die Änderung im Gesetz erfordert, dass sämtliche neuen Antennen, die in diesem Zeitraum in Betrieb genommen werden wollen, einer Genehmigung bedürfen. 60 Grossräte befürworteten die Änderung, 35 lehnten sie ab, eine Person enthielt sich.

Antonio Hodgers (Grüne), der für die Änderung zuständig ist, griff diesbezüglich noch einmal die Thematik der Verwirrung um die genauen Begrifflichkeiten auf und verwies auf die Unterschiede zwischen 4G+, 5G und den 5G-Millimeterwellen-Frequenzbereich, der in der Schweiz noch nicht zum Einsatz kommt. 

Dabei erklärte er dem Grossen Rat, dass eine Verweigerung der Antennenumrüstung auch mit dem Moratorium ohne rechtliche Grundlage vonstattengehen würde. Zudem bestünde ein Risiko, dass das Gesetz von einem Gericht aufgehoben werde. 

Der Kanton habe bereits im vergangenen Jahr ein Moratorium für die Installation neuer Antennen eingeführt. Die Betreiber passten jedoch ihre Antennen an, um 4G+ zu ermöglichen, sagte der Staatsrat weiter.

Genf fordert zudem ein landesweites Moratorium für den neuen 5G-Millimeterwellen-Frequenzbereich. Der Grosse Rat hiess eine entsprechende Kantonsinitiative mit 56 Ja- und 36 Nein-Stimmen gut. Damit ist Genf nach Neuenburg bereits der zweite Kanton mit dieser Forderung.

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