19.4.22

01904

 Deutsche Justiz leitet über 140 Strafverfahren wegen pro-russischer Demonstrationen ein

 



Die deutsche Justiz fährt wieder einmal einen Großangriff gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie hat aktuell über 140 Strafverfahren gegen Teilnehmer an pro-russischen Demonstrationen eingeleitet; viele davon beinhalten den Vorwurf der Verwendung des ominösen »Z 
 
So ganz genau weiß niemand, was es mit dem ominösen »Z« auf sich hat, welches sich an russischen Militärfahrzeugen beim Einsatz in der Ukraine befindet. Im kyrillischen Alphabet gibt es diesen Buchstaben gar nicht, trotzdem hat sich die Verwendung irgendwie verselbstständigt. 
 
Sogar auf dem Weltraumbahnhof Baikonur prangt ein überdimensionales »Z«, überall in Russland taucht es auf: an Hauswänden, in der Werbung, in den Profilen in sozialen Medien. Nur woher es stammt, dass weiß im Grunde genommen keiner.

Nur einige deutsche Altparteienpolitiker und die ihnen hörige deutsche Justiz fühlen sich dazu berufen, mehr wissen zu wollen. Sie definieren die Verwendung des »Z« als strafrechtlich relevanten Tatbestand. Weil bei zahlreichen pro-russischen Veranstaltungen in den vergangenen Tagen auch das besagte »Z« Verwendung fand, haben die Justizbehörden in mehreren Bundesländern über 140 Strafverfahren gegen die Beteiligten eingeleitet.

Konkrete Vorwürfe können die Sprecher der Justizbehörden nicht erheben. Sie versteifen sich in Allgemeinsätze, die mit vielen »wenn«, »falls« und »sollte« bestückt sind. Die Betroffenen hingegen nehmen für sich das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantierte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch. 

Das aber könnte im Deutschland der Gegenwart zu kurz gesprungen sein. Denn nicht erst seit gestern hat sich hierzulande herausgestellt, dass dieses Grundrecht nur denen zugestanden wird, die sich bedingungs- und kritiklos der von denen »da oben« vorgegebenen Linie unterworfen und angeschlossen haben.

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