10.7.19

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Trump muss Kritiker auf Twitter zulassen


Der US-Präsident hat unliebsame Nutzer blockiert und damit gegen den ersten Verfassungszusatz verstossen, befand ein Gericht.




US-Präsident Donald Trump darf unliebsame Follower im Kurznachrichtendienst Twitter nicht blockieren, nur weil ihm deren Meinungsäusserungen nicht gefallen. Das entschied ein Berufungsgericht am Dienstag in New York.

Mehrere Twitter-Nutzer hatten sich vor Gericht dagegen gewehrt, dass Trump ihre Accounts nach kritischen Kommentaren blockiert hatte. Das heisst, sie konnten die Tweets des Präsidenten nicht mehr sehen und nicht mehr darauf antworten.

Im vergangenen Jahr hatte zunächst ein New Yorker Bundesgericht entschieden, dass dies dem ersten Verfassungszusatz zuwiderlaufe, der die Meinungsfreiheit schützt. Trump gewährte den Betroffenen daraufhin wieder Zugang zu seinen Twitter-Nachrichten, legte aber zugleich Berufung gegen die erste Gerichtsentscheidung ein.

Diskriminierend und unzulässig

Das Berufungsgericht entschied nun aber ebenfalls, dass ein Vertreter des Staates, der die sozialen Medien – wie Trump – zu offiziellen Zwecken nutze, nicht andere Nutzer von der öffentlichen Diskussion ausschliessen dürfe, weil ihm deren Äusserungen nicht gefielen. Dies sei diskriminierend und daher unzulässig.

Das Justizministerium, das den Präsidenten vor Gericht vertrat, hat die Möglichkeit, die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof der USA anzufechten. «Wir sind enttäuscht über die Entscheidung des Gerichts und prüfen mögliche nächste Schritte», erklärte eine Ministeriumssprecherin.

Die juristische Auseinandersetzung zieht sich schon länger hin. Laut Gerichtsunterlagen hatte Trump die Betroffenen im Mai und Juni 2017 blockiert.
Trump nutzt den Kurznachrichtendienst Twitter wie kein US-Präsident vor ihm – etwa um politische Entscheidungen oder Personalwechsel zu verkünden. Er teilt in seinen Tweets selbst oft heftig und bisweilen derb gegen Kritiker aus. Trump hat fast 62 Millionen Follower bei Twitter.

(fal/sda/afp)


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